Wann darf ich den Führerschein machen?
Für alle Personen ab einem Alter von 15 Jahren.
Was darf ich damit fahren?
Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und max. Hubraum von 50 cm³. Vierrädrige Leicht-Kfz. mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h. max. Hubraum von 50 cm³.
Bei allen Fahrzeugen, darf die Leistung die Grenze von 4 kw nicht überschreiten.
Ausbildung:
Mit dem Besitz der Führerscheinklasse A1 startet bereits die Probezeit.
Die Führerscheinklasse A1 beinhaltet automatisch die Klasse AM.
Wann darf ich den Führerschein machen?
Alle Personen ab einem Alter von 16 Jahren
Was darf ich damit fahren?
Motorräder, die einen Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) besitzen.
Das Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kw/kg (mind.10 kg Leermasse pro kw-Motorleistung) darf nicht überschritten werden.
Ausbildung:
Ist bereits eine andere Führerscheinklasse absolviert worden, reduziert sich die Grundausbildung auf lediglich 6x.
5 Stunden à 45 Minuten – Fahrt auf Bundes- oder Landstraßen
4 Stunden à 45 Minuten – Autobahnfahrt
3 Stunden à 45 Minuten – Nachtfahrt
Erweiterung der Klasse B um den Schlüssel der Führerscheinklasse B 196.
Für die Klasse B 196 ist keine Prüfung, aber eine klassenspezifische Schulung erforderlich.
Wann darf ich den Führerschein machen?
Alle Personen ab 25 Jahren, die mindestens fünf Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B sind.
Was darf ich damit fahren?
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kw. Verhältnis Leistung Gewicht max. 0,1 kw/kg Leermasse (mindestens 10 kg Leermasse pro kw Motorleistung).
Ausbildung:
Diese Schlüsselzahl gilt ausschließlich in Deutschland und ist nicht erweiterbar. Sind wir als Fahrlehrer uns sicher, dass Du verantwortungsbewusst und sicher mit dem Leichtkraftrad am Straßenverkehr teilnimmst, steht Deiner Erweiterung der Klasse B196, nichts im Wege.
Die Führerscheinklasse A2 enthält automatisch die Klassen A1 und AM.
Wann darf ich den Führerschein machen?
Alle Personen im Alter ab 18 Jahren
Was darf ich damit fahren?
Es dürfen Krafträder mit einer Leistung von max. 35 kw (48 PS) auch mit Beiwagen gefahren werden. Das Verhältnis Leistung/Gewicht: max. 0,2 kw/kg (mindestens 5 kg Leermasse pro kw Motorleistung) darf nicht überschritten werden.
Ausbildung:
Bei einem 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 entfällt die theoretische Ausbildung und Theorieprüfung, sowie die Sonderfahrten. Bei einem Vorbesitz der Klasse A1 (weniger als zwei Jahre) reduzieren sich die Sonderfahrten auf insgesamt 6x. Bei einem Vorbesitz der Klasse B reduzieren sich die Theoriestunden (Grundausbildung) auch auf 6x.
Die Führerscheinklasse A enthält automatisch die Klassen A2, A1 und AM.
Wann darf ich den Führerschein machen?
Ab einem Alter von 24 Jahren bei Direkteinstieg
Ab einem Alter von 20 Jahren bei zweijährigem Vorbesitz Klasse A2
Was darf ich damit fahren?
Fahren von Motorrädern jeder Art, auch mit einem Beiwagen.
Ausbildung:
Theorie: 12x Grundausbildung und 4x spezifischer Unterricht.
Bei einem 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 entfällt die theoretische Ausbildung und Theorieprüfung und es sind keine weiteren Sonderfahrten erforderlich. Bei einem Vorbesitz der Klassen A1 oder A2 (weniger als 2 Jahre), reduzieren sich die Sonderfahrten auf insgesamt 6x. Bei einem Vorbesitz der Klasse B reduzieren sich die Theoriestunden (Grundausbildung) auch auf 6x.
Fahrstunden: nach Können und Bedarf
Sonderfahrten:
5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
4 Stunden à 45 Minuten Autobahnfahrt
3 Stunden à 45 Minuten Nachtfahrt
Die Führerscheinklasse B enthält automatisch die Klassen AM und L.
Wann darf ich den Führerschein machen?
Für alle ab 18 Jahren und begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17).
Was darf ich damit fahren?
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und max. 8 Personen (außer dem Fahrer) ausgelegt und gebaut.
Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse, so wie auch schwerere Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) 3500 kg nicht überschreiten.
Ausbildung:
Mit der Fahrerlaubnisklasse B197 können Teile der Ausbildung und die Führerscheinprüfung im Automatikauto absolviert und dann mit dem Führerschein ohne Einschränkungen Schaltwagen gefahren werden. Die Führerscheinklasse B besitzt beinhaltet automatisch die Klassen AM und L.
Wann darf ich den Führerschein machen?
Für alle ab 18 Jahren und begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17).
Was darf ich damit fahren?
Kraftfahrzeuge (Automatik und Schalter) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse, so wie auch schwerere Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) 3500 kg nicht überschreiten.
Ausbildung:
Info: Es müssen mindestens 10 Fahrstunden auf dem Schaltwagen absolviert werden.
Wann darf ich den Führerschein machen?
Für alle ab 18 Jahren und begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17).
Was darf ich damit fahren?
Kraftfahrzeuge (Automatik) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse, so wie auch schwerere Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) 3500 kg nicht überschreiten.
Ausbildung:
Wann darf ich den Führerschein machen?
Alle Personen ab einem Alter von18 Jahren und begleitetes Fahren ab 17 Jahren.
Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B. Klasse B und Klasse BE können gleichzeitig beantragt werden. Die Klasse BE Prüfung darf allerdings erst durchgeführt werden, wenn die Klasse B bestanden wurde.
Was darf ich damit fahren?
Alle Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3500kg.
Ausbildung:
Es ist keine zusätzliche theoretische Ausbildung erforderlich
Erweiterung der Klasse B um den Schlüssel der Führerscheinklasse B 96.
Hierfür ist keine Prüfung aber eine klassenspezifische Schulung erforderlich.
Wann darf ich den Führerschein machen?
Alle Personen ab einem Alter von 18 Jahren, sowie begleitetes Fahren ab einem Alter von 17 Jahren, die einen Anhänger mitführen wollen, bei welchem die Klasse B nicht ausreicht, jedoch Klasse BE nicht erforderlich ist.
Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B.
Was darf ich damit fahren?
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger. Zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg. Zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3500 kg aber max. 4250 kg.
In der Regel ist es aber sinnvoller gleich den Führerschein Klasse BE zu erwerben.
Ausbildung:
Es ist keine Prüfung erforderlich.
Wir freuen uns darauf, Dir das Fahren beibringen zu dürfen. Voraussetzung für Deine Führerscheinausbildung ist ein gültiger Ausweis, ein aktuelles Passbild, einen Sehtest und eine Erste-Hilfe-Kurs Bescheinigung mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten.
Solltest Du weitere Fragen zu Deinem Führerschein haben, schreib uns doch einfach eine Nachricht, ruf uns an oder komme uns einfach in der Fahrschule besuchen.